Home
Willkommen
Notkarte
Tarif
Termine
Links
Kontakt
drepunkt
Themen
Betriebsratswahl

© drepunkt-frankfurt.de

drepunkt-frankfurt.de

Wichtige Aufgaben des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz:

§ 42  Durchführung von Betriebsversammlungen mit Tätigkeitsbericht des
         Betriebsrats  und betrieblichen oder z.B. tarifpolitischen Themen.

§ 74 mindestens monatliche Besprechung mit dem  Arbeitgeber

§ 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats sind u.a:

·        Darüber zu wachen, daß Gesetzte, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen
         durchgeführt werden.

·        Maßnahmen die dem Betrieb und der Belegschaft dienen zu beantragen.

·        Durchsetzung der Gleichberechtigung fördern.

·        Die Beschäftigung älterer AN zu fördern.

·        Die Eingliederung Schwerbehinderter zu fördern.

 

§ 87  Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei

·        Fragen der Ordnung des Betriebs

·        Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

·        Mehrarbeit, Verkürzung der Arbeitszeit

·        Lage des Urlaubs, Urlaubsgrundsätze

·        Regelungen für Gesundheitsschutz

·        Betriebliche Sozialeinrichtungen (Kasino)

·        Leistungsbezogene Entgelte

 

         Unterrichtungs- und Beratungsrechte

§ 90  Planung von Baumaßnahmen

         Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen  sowie

         Arbeitsplätzen

§ 92  Personalplanung und Berufsbildung

§ 92a Vorschläge zur Sicherung der Beschäftigung

§ 96  Maßnahmen der Berufsbildung

 

§ 98  Mitbestimmung bei Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung und Recht
         Teilnehmer vorzuschlagen

§ 99 Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierung
         der BR kann  z.B. bei Benachteiligungen die Zustimmung verweigern.

§102 Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu
          hören und kann Bedenken äußern. 

§ 82-85 Der Arbeitnehmer kann sich vom Betriebsrat
               beraten lassen und zu Gesprächen mit  dem
               Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen.