|
Wichtige Aufgaben des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz:
§ 42 Durchführung von Betriebsversammlungen mit Tätigkeitsbericht des
Betriebsrats und betrieblichen oder z.B. tarifpolitischen Themen.
§ 74 mindestens monatliche Besprechung mit dem Arbeitgeber
§ 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats sind u.a:
· Darüber zu wachen, daß Gesetzte, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden.
· Maßnahmen die dem Betrieb und der Belegschaft dienen zu beantragen.
· Durchsetzung der Gleichberechtigung fördern.
· Die Beschäftigung älterer AN zu fördern.
· Die Eingliederung Schwerbehinderter zu fördern.
§ 87 Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei
· Fragen der Ordnung des Betriebs
· Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
· Mehrarbeit, Verkürzung der Arbeitszeit
· Lage des Urlaubs, Urlaubsgrundsätze
· Regelungen für Gesundheitsschutz
· Betriebliche Sozialeinrichtungen (Kasino)
· Leistungsbezogene Entgelte
Unterrichtungs- und Beratungsrechte
§ 90 Planung von Baumaßnahmen
Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen sowie
Arbeitsplätzen
§ 92 Personalplanung und Berufsbildung
§ 92a Vorschläge zur Sicherung der Beschäftigung
§ 96 Maßnahmen der Berufsbildung
§ 98 Mitbestimmung bei Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung und Recht
Teilnehmer vorzuschlagen
§ 99 Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierung –
der BR kann z.B. bei Benachteiligungen die Zustimmung verweigern.
§102 Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören und kann Bedenken äußern.
§ 82-85 Der Arbeitnehmer kann sich vom Betriebsrat beraten lassen
und zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen.
|