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FĂĽr den Fall:
"Ach, kommen Sie doch bitte einmal zu mir ins BĂĽro."
1. Vor dem Gespräch herausfinden, worum es geht.
2. Auf keinen Fall alleine zu dem Gespräch gehen. Sie haben das
gesetzliche Recht, zu Ihrem Gespräch mit dem Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied Ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Wenn das Betriebsratsmitglied Ihres Vertrauens gerade nicht anwesend ist, Verschiebung des
Gespräches verlangen (§ 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2, § 84 Abs. 1 Satz 2 § 85 Betriebsverfassungsgesetz bzw. § 68 Bundespersonalvertretungsgesetz).
3. Im Gespräch selbst in aller Ruhe
die Aussagen der Gegenseite zur Kenntnis nehmen, ggf. handschriftlich notieren.
4. Bei Vorwürfen keinesfalls sofort verbindliche Erklärungen abgeben, auch wenn das vom Arbeitgeber verlangt wird, sich nicht
auf lange Diskussionen einlassen, nichts zugeben, sondern in aller Ruhe erklären, dass man/frau die Einschätzung des Arbeitgebers nicht teilt. Bedenkzeit verlangen! Nichts unterschreiben!
5. Gehen Sie
danach sofort zum Betriebsrat und stellen Sie ihm den Sachverhalt noch einmal aus Ihrer Sicht dar.
6. Geht es um die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses - sofort Ver.di unter Tel. 069 - 2569 - 0 oder die
Ver.di-Betriebsräte
anrufen
und einen Beratungstermin vereinbaren. Bis Sie beraten wurden, muss Ihr Arbeitgeber warten.
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